Lotsengelder

Lotsengelder
Lotsengelder pl мор. ло́цманский сбор

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Schiffsgläubiger — Schiffsgläubiger, diejenigen Gläubiger, denen ein bevorzugtes gesetzliches Pfandrecht am Schiffsvermögen (s. d.) des Reeders zusteht. Die Rechte eines Schiffsgläubigers gewähren unter andern die öffentlichen Schiffs , Schiffahrts und Hafenabgaben …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schiffsgläubigerrechte — Schiffsgläubigerrechte,   bestimmte, in § 754 HGB abschließend aufgezählte Forderungen gegen den Reeder oder Ausrüster eines Schiffes (z. B. Heuerforderungen, öffentliche Schiffs und Hafenabgaben, Lotsengelder), die durch ein gesetzliches… …   Universal-Lexikon

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