- Lotsengelder
- Lotsengelder pl мор. ло́цманский сбор
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Haverei — Mit Haverei bezeichnet man in der Schifffahrt die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie. Die Haverei ist von Bedeutung vor allem für das Seehandelsrecht, aber auch für die Binnenschifffahrt. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Arten der… … Deutsch Wikipedia
Schiffsgläubiger — Schiffsgläubiger, diejenigen Gläubiger, denen ein bevorzugtes gesetzliches Pfandrecht am Schiffsvermögen (s. d.) des Reeders zusteht. Die Rechte eines Schiffsgläubigers gewähren unter andern die öffentlichen Schiffs , Schiffahrts und Hafenabgaben … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schiffsgläubigerrechte — Schiffsgläubigerrechte, bestimmte, in § 754 HGB abschließend aufgezählte Forderungen gegen den Reeder oder Ausrüster eines Schiffes (z. B. Heuerforderungen, öffentliche Schiffs und Hafenabgaben, Lotsengelder), die durch ein gesetzliches… … Universal-Lexikon